Pr. 199/06 Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien
Entscheidung Nr. 5453 vom 11.01.2007
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31.01.2007
Antragsteller Verfahrensbeteiligte:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
581. Sitzung vom 11. Januar 2007
an der teilgenommen haben:
von der Bundesprüfstelle:
Stellvertretende Vorsitzende:
als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Länderbeisitzer/-innen:
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Protokollführerin:
Für den Antragsteller
Für den Verfahrensbeteiligten:
beschlossen: Die CD
„Dreilochbegehbar & Herrenrundentauglich“ der Gruppe „A.O.K.“,
Locomotive Music S.L., Madrid/Spanien
wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
S a c h v e r h a l t
Die CD “Dreilochbegehbar & Herrenrundentauglich” der Gruppe “A.O.K.” wird von der Firma „Locomotive Music S.L. “, Madrid/Spanien vertrieben. Die CD stammt aus dem Jahr 2005 und enthält 18 Lieder mit folgenden Titeln und Texten:
01: Mach die Fresse auf!!!
02: Fleischpeitsche
03: Arschgeweih auf Hinterlader
04: Gertrud 1/ Das Girl vom Wurststand
05: Luftaufsichtsbaracke (Melodie: „Über den Wolken“)
06: Rockstars oder Motörboot
07: Dreilochbegehbar und Herrenrundentauglich
08: Marihuana (Melodie: „Dragosta tin deai“)
09: Gertrud 2
10: Strenge Windelerziehung
11: Röschenhof
12: Schwing dein Ding (Melodie: „Hier kommt der Eiermann“)
13: Speak hessisch or die!
14: Popp-Song
15: Schacht-Taifun
16: Assialkisexidrogi (Melodie: „Schnappi, das kleine Krokodil“)
17: Wallungen in der Wallachei
18: Gertrud 3
Lied 01: Mach die Fresse auf!!! (gesprochen, evtl. aus einem Film)
Oh, yeah! (*durchgehendes Männer- und Frauengestöhne im Hintergrund*) Geh ihm mal schön an die Flöte. Oh, das muss ja echt mal sein. Mitten ins Gesicht der Schlampe. Komm, das möchte ich jetzt mal wirklich sehn, ne? Mach mal, ha! Geh runter auf die Knie. Ah, komm sag, dass du es haben willst. Komm mach die Fresse auf. Ja, ja oh! Oh ja, geil, spritz sie richtig schön voll. Hast ja richtig viel Druck auffem …
Lied 02: Fleischpeitsche
Alle reden von Penis, groß und klein.
Das ganze Gelaber lässt mich nur noch schrein.
Entscheidend ist der große Unterschied
in der Anatomie und zwar der (*unverständlich*) Glied.
Meinem Fleischpenis in der eigenen Hos’
wird es dicker, aber nicht mehr groß.
Er reckt sich hoch, wie eine Rakete
doch in der Länge bleibts die gleiche Machete.
Refrain:
Eine Fleischpeitsche gehört zu meinem Gehänge.
Unten gibt es deshalb ständiges Gedränge.
Meine Fleischpeitsche ist ein Mordsriemen
lass ich dich spüren, mit schmerzhaften Striemen.
Mein Blutpenis ist ein ganzes Stück.
Ich hänge an meinem, er ist klein am Stück.
Wird er stimuliert, wird er sehr mächtig.
Einen Acker pflügen wäre mehr als prächtig.
Er wird sehr dick, sehr lang und stramm,
nichts hält ihn mehr an meinen Eiern dran.
Vom immens kurzem, schmächtigem Zwerg
bekommt er Kraft wie ein Atomkraftwerk.
Refrain: 2x
(gesprochen: … ah komm, blas noch ein bisschen. Kleines Schleckermäulchen.)
Lied 03: Arschgeweih auf Hinterlader
Sie läuft die Straße lang, so geil.
Ich seh’, sie war für mich so frei,
der Speck, der aus der Hotpants quillt.
Nur das macht mich so furchtbar wild.
Refrain: Arschgeweih auf Hinterlader,
Homos böses Fettgeschwader.
Pommes, Panzer und ne Schürze
für die ganz besondere Würze.
Tortenschaufler, Burgerkiller
keine Chance für meinen Piller.
Fette Waden, Dreifachkinn
bis ich ganz begraben bin.
Wächst schon alles oben drüber.
Hallo Große, komm mal rüber.
Leck mich scharf und leg dich drunter.
Nur so werd ich richtig munter, ja!
Refrain:
Ich steh doch vor dir nicht auf.
Auf deinen (*unverständlich*) Schwabbelbauch.
Vor mir stehst du, fühlst dich schön.
Fragst mich nur: „Willst du mit mir gehen?“
Refrain: 2x
Lied 04: Gertrud 1/Das Girl vom Wurststand
(gesprochen: Aus persönlichen Gründen mussten wir die folgende Aufnahme mit verzerrter Stimme aufnehmen, damit die Dame unerkannt bleiben kann.
Ja, hallo. Mein Name ist Gertrud, bin 56 Jahre und verkauf seit 17 Jahren Würstchen. Wenn du Lust hast, mich kennen zu lernen, hier am Wurststand mit´m Hamburger, ruf an: 0135/404040. Bring dein kleines, dreckiges Würstchen mit, und steck´s mir tief rein, du Drecksack. Ich hab´s bitternötig, `nen Mann kennen zu lernen. Jetzt hört euch den Scheiß doch an, Penner.)
Refrain: Hallo du bist das Girl vom Wurststand,
in der Pommesbude hab ich dich gesehen.
Du stinkst zwar nach Wurst und Bratfett,
mit uns beiden wird es schon gehen.
Doch du schaust mich nicht mal an,
drehst an deinen Würsten.
Ketchup fliegt auf mein T-Shirt
und du fängst sofort an
und du fängst sofort an zu bürsten.
Refrain:
Was soll ich denn jetzt bloß machen?
Fetti thront ganz alleine.
Du machst schnell noch ein paar Pommes
mit Salmonellen, das ist fein.
(Doch du schaust mich nicht mehr an,
ich bleibe aber an dir dran.) 2x
Ich bleib an deinem Fett dran.
Refrain:
Titel 05: Luftaufsichtsbaracke
(Schüsse, Fluggeräusche, eine fallende Bombe und Explosion im Hintergrund)
Wind Nordost, Startbahn Null-Drei
(*unverständlich*) hör nicht die Motoren.
Wie ein Pfeil zieht sie vorbei.
Und es dröhnt in meinen Ohren.
Und der nasse Asphalt bebt.
Wie ein (*unverständlich*) der Regen.
Bis sie abhebt und sie schwebt.
Der Sonne entgegen.
Refrain: Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein.
Alle Ängste, alle Sorgen, sagt man, blieben drunter verborgen und dann
wird was uns groß und wichtig erscheint plötzlich nichtig und klein.
Ich seh ihr noch lange nach,
wie sie die Wolken erklimmen.
Bis die Lichter nach und nach
ganz im Regengrau verschwimmen.
Meine Augen haben schon
jenen winzigen Punkt verloren.
Nur von fern klingen Rotoren,
das Summen der Motoren.
Refrain:
Jetzt ist alles (*unverständlich*)
regnet es durch meine Daunenjacke.
Irgendjemand kocht Kaffee
in der Luftaufsichtsbaracke.
In den Flüssen schwimmt Benzin,
schillernd wie ein Regenbogen.
Wolken spiegeln sich darin
ach, was wär ich so gern weggeflogen. Jawoll.
Refrain:
(…wie mein Penis)
Lied 06: Rockstars oder Motörboot
Ich bin Lemmy von Motörhead
bin 60 Jahre Rock gewöhnt
Hab ne Warze auf dem linken Ei
Meine Frau ist aus Gummi, das geile Teil
Ich steh auf der Bühne bis ich sterb´
Sauf Bier, Wodka, bin ein harter Kerl.
Meine Mutter nennt mich auch mal Hans.
Hab nen dicken, dicken Lederschwanz.
Refrain: Rockstars oder Motorboot (5x)
Ich steck da in geiler Not
Rockstars oder Motorboot
Deine Mutter ist ein (*unverständlich*)
Meine Mutter eine geile Sau.
(*unverständlich*)
(*unverständlich*)
Lied 07: Dreilochbegehbar und Herrenrundentauglich
Vorbei an einem Tripper,
vorbei an Syphilis.
Das hört sich jetzt zwar hart an
es is halt so wie´s is.
Refrain: Ohohoh, wir sind dreilochbegehbar
ohohoh, herrenrundentauglich, ist doch klar.
Vorbei an billigen Dirnen,
vorbei am Straßenstrich.
Wenn die Damen uns sehen
lachen sie leider nicht.
Refrain:
Wir zeigen euch die kranke Welt,
die ihr doch täglich wollt.
Das ist unsere dunkle Seite,
wir schießen mit `nem Spermacolt.
Wir riechen täglich an unseren eigenen Socken.
Sind schnell bereit, für wenig Geld uns selber zu bocken.
Refrain:
Lied 08: Marihuana
(Marihui, Marihuo, Marihua, Marihuana) 4x
Ich rauch, ich trink,
aus dem Mund ich stink.
Seh älter aus, als ich bin,
hab die Kippe in mir drin.
3 Promille vom Alkohol,
mir egal, fühl mich wohl.
Die Tüte ist sehr groß,
ich zieh dran, schmeckt wie Moos.
Refrain: Kannst du sehn den Joint in meiner Hand,
Joint in meiner Hand, er ist leider abgebrannt.
Kannst du sehn den Joint in meiner Hand,
er verglüht und ist verbrannt. (2x)
Am nächsten Tag, ich stehe auf,
schau in den Spiegel, wie bin ich drauf.
Augenringe wie ein Schlauchboot,
die Augen tränen, ich seh rot.
Was ist das für ein Lärm?
Die Tür eingetreten, zwei nette Herren.
Ich sag: „Hallo, was sie machen?“
„Polizei, komm mit auf Wache.“
Refrain:
(Marihui, Marihuo, Marihua, Marihuana) 4x
Refrain:
Lied 09: Gertrud 2
(Gesprochen: Ja, hallo. Hier ist nochmal die Gertrud. Ich sitz jetzt hier seit 2 Stunden und kein Arschloch ruft hier an. Ihr Penner. Wenn ihr mich nicht sofort befriedigt, mental, oral und oh, ich könnt mir selbst einen runterholen ihr Arschlöcher. Ruft an. Aber fix! Und bring deine scheiß Bratwurst mit und steck sie mir rein, bis mir die Mandeln kochen innerlich.)
Lied 10: Strenge Windelerziehung
Ich bin der geile Opa, bin recht klein verdammt erbärmlich
und ich brauche dominanten Sex devot und ungefährlich.
Jeden Samstag um halb vier beginnt die scharfe Zeit in mir
(*unverständlich*) wird meine Domina. In Leder ist sie richtig hart zu mir.
Babypuder, Öl und frische Windeln warten schon auf mich.
Betrete ich die Kammer legt sie mich zurück auf den Tisch.
Fängt sie an, mich zu säubern, komme ich gleich unbeschreiblich drauf
und meine Fritte steht nach oben, bin schon kurz vorm Überlauf.
Refrain: Strenge Windelerziehung macht mich unendlich heiß.
Wickel meinen braunen (*unverständlich*),
es ist so geil, wenn ich in die Windeln scheiß.
Strenge Windelerziehung macht mich so richtig geil.
Wickel meine dicken Glocken, werd ich nicht gewickelt, bekomm ich große Pocken.
Ich knie splitternackt vor ihr, die Beine extrem weit gespreizt
und sie massiert mir meinen (*unverständlich*) was sodann den Dünndarm reizt.
(*unverständlich*)
führt einen Einlauf in meinen Anus ein, so wie ich´s noch nie hatte.
Ich frag mich, wohin soll das denn eigentlich noch führen?
Finds am geilsten (*unverständlich*) mit ner Windel abzuschnüren.
So jetzt ist die halbe Stunde rum, der Has’ ist abgezogen,
doch in Wahrheit bin ich Bankdirektor, hätt euch fast belogen.
Refrain:
Lied 11: Röschenhof
(Gesprochen: Bitte, könnten sie bei der Grußsendung „Früh“ endlich mal, ich habe schon mehrfach angerufen bei ihrer Redaktion, veranlassen, dass bei den Grüßen es in Leipzig keinen „Röschenhöf“ gibt, sondern einen „Rös-chenhöf“, keinen „Röschenhöf“. Das Wort „Röschenhof“ existiert im deutschen Sprachgebrauch in keinem Duden. „Rös-chenhöf“ heißt das! Da is zwischen dem „s“ und dem „c“ ein kleines Semikolon oben. „Rös-chenhöf“ heißt das. Das Altersheim heißt „Rös-chenhöf“, „Rös-chenhöf“, „Rös-chenhöf“! Es ist zum verzweifeln. Man kanns nicht mit anhören, „Rös-chenhöf“ heißt das und nicht „Röschenhof“!!)
(Röschenhof, Röschenhof, so heißt kein Altersheim.
Röschenhof, Röschenhof, das steht in keinem Duden.
Röschenhof, Röschenhof, merkt euch das.
Röschenhof, Röschenhof, mit kleinem Semikolon.
Röschenhof, Röschenhof, man kann es nicht mehr hören.
Röschenhof, Röschenhof, merkt euch das.) 3x
Lied 12: Schwing dein Ding
(Gesprochen: Harte Eier, bunte Eier, blaue Eier. Eier (5x), was das Zeug hält. Und jetzt werdet ihr alle noch mal herkommen. Alle hier her kommen. In die erste Reihe, jetzt werden die Eier gekauft hier. Los her! Eier, Eier! Los, kauft!)
Refrain: (Schwing dein Ding, schwing dein Ding, hier kommt der Eiermann.
Schwing dein Ding, schwing dein Ding, wann kommen meine Eier dran.) 2x
Brateleier, Baumeleier, Hängeeier, Anuseier, Gummieier, Spiegeleier,
immer die gleiche Leier.
Fummeleier, Warzeneier, Schrumpeleier, Schimmeleier, Walfischeier, Schinkeneier,
warum immer meine Eier?
Warum immer meine Eier?
Refrain:
Spiel doch bitte den Osterhasen, bring mir dicke Eier.
Spiel doch bitte den Weihnachtsmann, bring mir nen dicken Sack.
Gelbe, grüne, rote Eier, das ist mir egal.
Hau mir auf die eigenen Glocken, dann sind sie blau, doch das ist fatal.
Fatal, fatal ist das. hahaha. Fatal.
Lied 13: Speak hessisch or die
Am Sonntag waren wir in Trittebach, was haben wir das gelacht.
Da waren zwei Eheleute beschlaucht und haben krach gemacht.
Auf einmal tuts einen dumpfen Schlag, die Frau liegt auf der Gass’.
Und alle Kinder singen laut: Das macht nen Heidenspaß.
(Die Frau Rauscher aus der Klappergass’, die hat ne Beule am Ei.
Ob das vom Rauscher, obs vom Alter kam, das klärt die Polizei.) 2x
Ich leb in meinem (*unverständlich*), (*unverständlich*) sowieso.
Ich saufe schnell n Erdbeer-(*unverständlich*), das gibt es irgendwo.
Wir leben in Frankfurt, kommt doch mal vorbei.
Hässlich ist (*unverständlich*), das ist uns einerlei.
Refrain: Ich kann kein sächsisch.
Hessisch ist so geil.
Ihr müsst es endlich lernen.
Speak hessisch – or die.
Kennt ihr eigentlich unsere, unsere schöne Stadt.
Frankfurt/Main-(*unverständlich*) macht euch alle alle platt.
(*unverständlich*) (*unverständlich*) und die anderen geilen Orte
(*unverständlich*)
Refrain:
Dreckwanst, Schlammelflicker, dumme Säcke.
(*unverständlich*), Knallkopf, Erbsenzähler.
(*unverständlich*), Schlammelflicker, dumme Säcke.
Ohne hessisch wär ich krank.
Habt Mitleid auf dem Schrank.
Ich kotz gleich unter die Bank.
Speak hessisch or die!
Haben sie was gemerkt? Sehen sie, das war Frankfurterisch,
Frankfurter Dialekt, voller Witz und voller Schneid.
So babbeln bei uns die Leut’.
Vor so einer schönen Ausdrucksweise hat jedermann Respekt,
das ist und bleibt der unverfälschte Frankfurter Dialekt.
Lied 14: Popp-Song
(Gesprochen: Ok, dann machen wir noch was anders, hier, mein Schatz. Ah! Sowas! (Reicht dir das?) Sowas hab ich in meinem Leben noch nie gesehen. Davon hab ich immer nur geträumt. Das ist nicht (*unverständlich*), das ist die Zuckerstange vom (*unverständlich*).)
Und jetzt singt der ganze Puff noch mal hier mit. Und alle:
Refrain: Wir wollen poppen, …, poppt ihr mit.
Wir wollen lecken, …, leckt ihr mit.
Wir wollen fummeln, …, fummelt ihr mit.
Wir wollen bumsen, …, bumst ihr mit.
Poppen wollen wir, lecken, fummeln und bumsen. (*in verschiedenen Variationen*)
Refrain:
Und jetzt könnt ihr alle noch mal hier die Rechnung im Puff bezahlen, denn ich bleib immer auf den dreckigen Nutten sitzen.
Ja, lutsch ihn schön. Kleine Drecksau.
Lied 15: Schacht-Taifun
Ich hab Schachttaifun, was nun?
Ich hab Schachttaifun, was soll ich tun?
Feuer frei, jede Öffnung ist dabei.
Ich rieche aus dem Mund, wie ein Pferd.
Ich rieche aus dem Po, wie geteert.
Feuer frei, jede Öffnung ist dabei.
Ich lernte eine Dame kennen.
Sie machte mich an, wollte gleich mit mir pennen.
Als sie mich jedoch dann roch, sagte sie mir:
Mir kommts gleich hoch.
Refrain: (Ich hab Schachttaifun, und ich steht dazu, und ich steh dazu.
Ich hab Schachttaifun, mach die Nase, mach die Nase zu.) 2x
Bei der Dame angekommen,
leg ich mich hin, wie benommen.
Der eigenen Geruch hat mich irritiert.
Ich schäm mich nicht, dass ich stinke.
Mach keinen Hehl draus (*unverständlich*).
Geh jetzt nach Haus, schwitze den Schacht aus.
Refrain: 2x
Lied 16: Assialkisexidrogi
Ich bin Assi.
Ich bin Assi, das kleine Krokodil,
bin gewalttätig und das sehr sehr sehr sehr sehr viel.
Ich schlage drauf, ohne lang zu fackeln.
Blutige Nasen und dann noch eins auf die Backen.
(Ich bin Assi, Assi, Assi, As) 2x
Ich bin Ozzy, Ozzy, Ozzy, Oz.
Ich bin Ozzy, Ozzy Osbourne.
Ich bin Alki, das kleine Krokodil,
bin alkoholsüchtig, und das sehr sehr sehr sehr viel.
Jägermeister und danach zehn Bier.
Bis der Kopf brummt, darum bin ich hier.
(Ich bin Alki, Alki, Alki, Alki, Alki) 2x
Ich bin Sexi, das kleine Krokodil,
bin sexsüchtig, und das sehr sehr sehr sehr viel.
Hab immer Tinte auf meinem grünen Füller.
Für Klick-Klick-Damen bin ich Spermakiller.
(Ich bin Sexi, Sexi, Sexi, Sex) 3x
Ich bin Drogi, das kleine Krokodil,
bin drogensüchtig, und das sehr sehr sehr sehr viel.
Heroin, Haschisch, Marihuana, das ist geil,
dröhnt wie beim Lama.
(Ich bin Drogi, Drogi, Drogi, Drogi) 3x
Ich bin Drogeriebesitzer, ich kauf täglich beim, äh, Schlecker ein und rasier meiner Mutter direkt den Intimbereich. Und mein Vater guckt dann mit sonem kleinen Teleskoproller unten bei der Mutter rein und
Ich bin Mutter Mutter Mutter immer unten rein.
Gynäkologe, äh, Eurologe.
Lied 17: Wallungen in der Wallachei
(Gesprochen: Da ist aber noch etwas, was ich wissen will. (Was denn?) Bist du ein richtiger Mann? (Und was für ein Mann ich bin, ich werds dir zeigen). Ich meine ein richtiger Mann. (Was willst du haben?) Ich will dass du mich nur im Arsch ***. (In diesen geilen Arsch?))
Ich reite durch die weite Prärie.
Hinten drückt es wie noch nie.
Die Wallungen sind wohl im Gange,
ich press meine Backen zusammen mit ner Zange.
Ich dreh fast durch, es brennt so.
Nichts zu sehn, leider kein Klo.
100 Meilen bis zum nächsten Donnerbalken,
der Magen rebelliert, ich kann es kaum noch halten.
1, 2, 3, 4
Ich hab euch etwas mitgebracht. (Wallungen in der Wallachei)
Kacken bis die Schwarte kracht. (Wallungen in der Wallachei)
Streng befurzt ins Bett gemacht. (Wallungen in der Wallachei)
Der Weg ist noch weit, ich reite schnell,
der Horizont wird auch schon hell.
Die ganze Nacht hab ich durchgehalten.
Hinten rum wird sich was entfalten.
Ich scheiß auf alles, halt es nicht mehr aus.
Der Darm will endlich aus sich raus.
Nie zuvor hatt’ ich solche Schmerzen,
die braune Flut kommt von Herzen.
Ich hab euch etwas mitgebracht. (Wallungen in der Wallachei)
(*unverständlich*) bis in die Nacht. (Wallungen in der Wallachei)
Dickdarmwallung, Stuhlerguss. (Wallungen in der Wallachei)
Ich hab euch etwas mitgebracht. (Wallungen in der Wallachei)
Kacken bis die Schwarte kracht. (Wallungen in der Wallachei)
Streng befurzt ins Bett gemacht. (Wallungen in der Wallachei)
Lied 18: Gertrud 3
Ja, hallo, ich bins noch mal. Ruft eh keiner mehr an hier. Jetzt hab ich mir die Eisscholle zwischen Bein Nummer (?) selbst raus genommen und mal schön mitm Eisschrubber oben und unten übern Kitzler gefegt. Ihr Penner, jetzt mach ichs mir selber, du Sau.
Auf dem Cover der CD ist der Kopf eines Mannes zu sehen, der zwischen den Beinen einer unbekleideten Frau liegt. Das Gesicht des Mannes berührt hierbei das Geschlechtsteil der Frau. Auf der Rückseite der CD ist ein Bild einer mit Reizwäsche bekleideten Frau zu sehen, die mit weit gespreizten Beinen auf dem Oberkörper eines Mannes sitzt. Im Booklet ist die Zeichnung von drei jungen Mädchen zu sehen, die mit heruntergelassenen Hosen an einen Tisch gelehnt stehen und von einer älteren Frau mit einem Stock auf das entblößte Gesäß geschlagen werden.
Das … beantragt die Indizierung der CD, da sie jugendgefährdende Inhalte aufweise. Es handele sich um ein unsittliches Medium, das geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Die auf dem Tonträger enthaltenen Lieder rückten in grob aufdringlicher Weise sexuelle Vorgänge ohne sonstige menschliche Bezüge in den Vordergrund und zielten überwiegend auf die Anreizung des Sexualtriebes ab. Schon auf den Bildern des Covers der CD seien sexuelle Körperhaltungen in Verbindung mit Gewalt dargestellt. Dies setze sich in den einzelnen Titelnamen und verbalen Formulierungen auf der CD fort. Zur Begründung führt der Anregungsberechtigte die Liedtitel 1 „Mach die Fresse auf!!!“ und 2 „Fleischpeitsche“ an.
Die Verfahrensbeteiligte wurde zunächst form- und fristgerecht über die Absicht der Bundesprüfstelle, im vereinfachten Verfahren gemäß § 23 Abs. 1 JuSchG zu entscheiden, unterrichtet. Mit Schreiben vom 03.10.2006 wendet sich der Bevollmächtigte des Außenbüros der Firma Locomotive Music S.L. in Deutschland gegen eine Indizierung des Tonträgers.
Man gebe zu, dass der Humor der Gruppe AOK ein besonderer sei, dennoch sei der Tonträger unzweifelhaft humorvoller Herkunft. Die Botschaft der Lieder vermittle zudem zu keiner Zeit Gewaltverherrlichung oder ernsthaft gemeinte Anzüglichkeit.
Die Verfahrensbeteiligte wurde daraufhin form- und fristgerecht darüber benachrichtigt, dass über den Indizierungsantrag in der Sitzung des 12er-Gremiums vom 11. Januar 2007 entschieden werden soll. Mit Schreiben vom 20.12.2006 teilte das Außenbüro Deutschland der Verfahrensbeteiligten mit, dass es der Verfahrensbeteiligten nicht möglich sei, an der Sitzung teilzunehmen, sie sich aber schriftlich wie folgt zur Sache äußere:
Die Band A.O.K. aus dem Frankfurter Raum existiere bereits seit über 10 Jahren und verstehe es in unnachahmlicher Art, humorvoll eine Parodie auf Gelegenheiten des aktuellen Geschehens zu interpretieren. Die dargestellten Abbildungen würden bereits in der Aussage ihrer Darstellung abgeschwächt. Bei Betrachtung der Abbildungen sei es unzweifelhaft, dass es sich hier nicht um eine ernst gemeinte Darstellung handeln könne. Dies belegten ebenfalls die abgewandelten Fotos, auf denen die Musiker sich selbst zu erkennen gäben. Eine Gewaltverherrlichung sei in keinem Fall zu erkennen. Weitere Abbildungen seien Zeichnungen, wie sie in Büchern zu finden seien, die ebenfalls im offiziellen Buchhandel erhältlich wären.
Es entspräche nicht der Richtigkeit, dass auf dem Tonträger sexuelle Körperhaltungen in Verbindung mit Gewalt dargestellt werden.
Eine Absicht, dass dieses Medium in grob aufdringlicher Weise sexuelle Vorgänge ohne sonstige menschliche Bezüge in den Vordergrund rücke und überwiegend auf die Aufreizung des Sexualtriebes abziele, wies der Verfahrensbeteiligte vehement zurück. Dies sei faktisch nicht zu belegen und es handele sich vielmehr um eine Fehlinterpretation, denn das Gegenteil sei der Fall. Wenn man den Tonträger aus seiner Hülle nähme, entdecke man ein Bild, auf dem eine Frau einen Mann „über das Knie“ gelegt habe. Auch dies sei eine humorvolle Darstellung. Auf diesem Bild sei erkennbar, dass dem Mann Tränen über die Wangen rinnen. Selbst jedem Kind sei unzweifelhaft klar, dass kein Mann als starkes Geschlecht von einer Frau den „blanken Popo versohlt bekommt“, als dass ihm die Tränen kämen.
Im Bezug auf die Titel der einzelnen Lieder könne ebenfalls kein Grund für eine Beanstandung gefunden werden. Formulierungen dieser Art gehörten leider heute zum täglichen Sprachgebrauch und würden von Kindern bereits im Kindergarten aufgeschnappt. Die Titulierung „Mach die Fresse auf“, höre man heute täglich im Fernsehen, bereits im Nachmittagsprogramm sowie auf der Straße. Dass hier ein Zusammenhang zur eventuellen sexuellen Neigung hergestellt werde, sei lediglich eine weitere Interpretation, der der Verfahrensbeteiligte nicht folgen könne. Dem Wort „Fleischpeitsche“ habe der Verfahrensbeteiligte bisher gar keine Bedeutung beigemessen und werte dies unter künstlerischer Freiheit. Man halte es selbstverständlich für möglich, dass traditionell erzogene Menschen diese Art von Humor als geschmacklos bezeichnen könnten, dies sei jedoch eine Frage der vermittelten Werte. Es befänden sich bereits seit Jahren weitaus eindeutigere Bücher, Magazine und Tonträger im Handel, die ebenfalls Jugendlichen und Kindern frei käuflich zugänglich seien. Kinder hätten täglich die Möglichkeit, sich in zahlreichen deutschen Supermärkten entsprechende Magazine zu kaufen, oder aber in den Abendstunden auf diversen Fernsehsendern sich eindeutige Handlungen und Dialoge anzuhören, die eindeutig und unzweifelhaft entsprechende Situationen darstellten. Die humorvolle und unterhaltsame Musikgruppe A.O.K. werde allerdings in ihrer Interpretation und humorvollen und damit abgeschwächten Darstellung einer Parodie von täglichen Erlebnissen kritisiert, wenn nicht sogar durch den eventuellen Beschluss des Gremiums eingeschränkt. Eine Indizierung der CD würde den Interpreten das Recht auf freie Meinungsäußerung nehmen. Stattdessen gebe es diverse Tonträger, die im Handel frei erhältlich seien, die ebenfalls textlich eine weitaus eindeutigere Sprache sprächen, wie z.B. von den Interpreten N.W.A., 2 Live Crew, Bushido oder auch Eminem. Dies reiche von ungezügeltem Drogenkonsum über sexuelle Handlungen bis hin zur Vergewaltigung.
Man könne durchaus nachvollziehen, dass im Interesse der Öffentlichkeit und Moral den musikalischen Kampfhunden Einhalt geboten werden müsse, aber im Falle A.O.K. werde versucht, einem lustigen Dackel den Maulkorb anzulegen. Es sei daher von einer Indizierung der CD abzusehen.
In den wenigen Internet-Foren, in welchen die CD diskutiert wird (z.B. metal-inside.de, bloodchamber.de oder bright-eyes.de), finden sich kontroverse Rezensionen. Ein Rezensent führt aus, man dürfe die Platte nicht am musikalischen Wert messen, sondern am Unterhaltungswert für evtl. Herrenrundenfeiern. Bei der „Mischung aus eigenen Kompositionen und verwursteten Werken anderer Künstler“, zünde nicht mal die Hälfte der Songs und so richtig witzig sei genau genommen, kein einziger Song. Einige halten das Lied „Rockstars oder Motörboot“ für eine gelungene Persiflage auf Lemmy von Motörhead, wohingegen sie „Dreilochbegehbar“ als allenfalls mittelmäßig einschätzen. „Speak hessisch or die“ sei weder originell noch spannend. Ein Kommentator bescheinigt der CD schlechte Texte und „debile Zwischenspiele“. Mit Ausnahme der Beiträge „Röschenhof“, „Schwing dein Ding“ und „Speak hessisch or die“, welche recht witzig seien, sei der Rest textlich wie musikalisch „banal und zu vergessen“.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die Lieder der CD wurden in der Sitzung des 12er-Gremiums jeweils in Auszügen gehört. Alle Liedtexte lagen den Beisitzerinnen und Beisitzern vor.
G r ü n d e
Die CD „Dreilochbegehbar & Herrenrundentauglich“ der Gruppe „A.O.K.“, Locomotive Music S.L., Spanien war antragsgemäß zu indizieren. Die Liedertexte sind unsittlich, frauendiskriminierend und in weiten Teilen pornographisch.
Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Tonträger und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Zu den jugendgefährdenden Medien zählen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG insbesondere Medien, die unsittlich sind, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen.
Ein Medium ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unsittlich, wenn es nach Inhalt und Ausdruck objektiv geeignet ist, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen (BVerwGE 25, 318 (320)). Das Tatbestandsmerkmal „unsittlich“ kann daher schon dann erfüllt sein, wenn Menschen nackt dargestellt werden und weitere Umstände hinzutreten (Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. 2000, 60. Kapitel Rn. 8; Scholz, Jugendschutz, 3. Aufl. 1999, S. 50, mit zahlreichen Beispielen für besondere Umstände; Steffen, Jugendmedienschutz aus Sicht des Sachverständigen, in: Jugendschutz und Medien, Schriftenreihe, Universität Köln, Band 43, S. 44f.).
Die Literatur zählt in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu den für eine Unsittlichkeit hinzutretenden weiteren Umständen z.B. Darstellungen, die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen (Ukrow, Jugendschutzrecht, 2004, Rn. 276).
Nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist die Möglichkeit einer sittlichen Gefährdung weiterhin dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von dem im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht. Wissenschaftliche Literatur fasst diese Ansicht allgemein so zusammen:
„Das Erziehungsziel ist in unserer pluralistischen Gesellschaft vor allem dem Grundgesetz, insbesondere der Menschenwürde und den Grundrechten, aber auch den mit dem Grundgesetz übereinstimmenden pädagogischen Erkenntnissen und Wertmaßstäben, über die in der Gesellschaft Konsens besteht, zu entnehmen“ (Scholz, Jugendschutz, 3.Aufl. 1999, S. 48).
„Eines der Erziehungsziele ist die Integration der Sexualität in die Gesamtpersönlichkeit des Menschen. Kinder und Jugendliche brauchen Hilfestellung und Orientierung, um ihre sexuelle Identität zu finden, um Sexualität als bereichernd und lustvoll zu erleben, um bindungsfähig zu werden, um überkommene Rollenvorstellungen zu überwinden, um urteilsfähig zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln“ (Vgl. Antonius Janzing: Sexualpädagogik, in: Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes, Grundlagen-Kontexte-Arbeitsfelder, S. 337).
Diese Grundsätze und die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sind durch die Rechtsprechung bestätigt worden. So hat das OVG Münster (Urteil v. 05.12.2003, Az. 20 A 5599/98, S. 11 ff) dazu folgendes ausgeführt:
"Das Zwölfergremium verbindet (...) die im Katalog des § 1 Abs. 1 Satz 2 GjSM [seit 1.4.2003: § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG] beispielhaft genannten "unsittlichen" Medien mit dem Verständnis der Voraussetzungen des Grundtatbestandes [§ 1 Abs. 1 Satz 1 GjSM; seit 1.4.2003: § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG] und geht davon aus, dass ein Gefährdungspotential insbesondere zu bejahen ist, wenn Kinder oder Jugendliche durch unsittliche Inhalte eines Mediums sozialethisch desorientiert werden können. Dieser Ansatz ist nicht zu beanstanden. Da Kinder und Jugendliche ihre Sexualität entwickeln müssen, dabei auf Orientierungspunkte zurückgreifen und somit durch äußere Einflüsse steuerbar sind, kann all jenen Medien eine jugendgefährdende Wirkung zuzusprechen sein, deren Inhalt gesellschaftlich anerkannten sittlichen Normen eklatant zuwiderläuft. Denn mit dem Begriff der Gefährdung verlangt [das Gesetz] keine konkrete oder gar nachweisbare Wirkung im Einzelfall; eine Gefährdung ist vielmehr schon dann zu bejahen, wenn eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass überhaupt Kinder und/oder Jugendliche durch die dargestellten Inhalte beeinflusst werden können.(...) Das Maß der Gefährdung variiert dabei vor allem aufgrund der Kriterien, die die Unsittlichkeit begründen; als qualifizierend sind insbesondere die vom Zwölfergremium (...) genannten Merkmale anzuerkennen, wie etwa: Verherrlichung von Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution, Präsentation von Menschen als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte, Gewaltanwendungen oder sonst entwürdigende Darstellungen."
Mehrere Lieder der CD sind Frauen diskriminierend und -herabwürdigend. Sie vermitteln den Eindruck, Frauen seien bloße Sexualobjekte und müssten als solche ständig zur Verfügung stehen. Frauen und Mädchen werden zudem durchgängig abwertend als „Schlampe“, „Drecksau“, „Nutte“, bezeichnet. In den Texten werden zudem detailliert Geschlechtsverkehr und Oralverkehr in grob –anreißerischer und derb-zotiger Art und Weise beschrieben, wodurch nach Ansicht des Gremiums bereits der Tatbestand der Pornographie verwirklicht wird.
Eine Darstellung ist pornographisch im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG, § 184 Abs. 1 StGB, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGHSt 23, 44; Lenckner/Perron in: Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 27. Aufl., RdNr. 4 zu § 184 StGB).
Zur Begründung hat das Gremium auf die nachstehend aufgeführten Textpassagen verwiesen:
Bei Titel 01 („Mach die Fresse auf!!!“) handelt es sich um einen Textbeitrag (evtl. Ausschnitt aus einem Film), in welchem Oralverkehr kommentierend beschrieben wird und im Hintergrund durchgängig das Stöhnen eines Mannes und einer Frau zu hören ist. Die Frau wird als „Schlampe“ bezeichnet.
01: „Oh, yeah! (*durchgehendes Männer- und Frauengestöhne im Hintergrund*) Geh ihm mal schön an die Flöte. Oh, das muss ja echt mal sein. Mitten ins Gesicht der Schlampe. Komm, das möchte ich jetzt mal wirklich sehn, ne? Mach mal, ha! Geh runter auf die Knie. Ah, komm sag, dass du es haben willst. Komm mach die Fresse auf. Ja, ja oh! Oh ja, geil, spritz sie richtig schön voll. Hast ja richtig viel Druck auffem …“
Dies geht über in Titel 02 („Fleischpeitsche“):
„Meinem Fleischpenis in der eigenen Hos’/ wird es dicker, aber nicht mehr groß/ Er reckt sich hoch wie eine Rakete/ doch in der Länge bleibt’s die gleiche Machete/ …/ Eine Fleischpeitsche gehört zu meinem Gehänge/ Unten gibt es deshalb ständiges Gedränge/ Meine Fleischpeitsche ist ein Mordsriemen/ lass ich dich spüren, mit schmerzhaften Striemen/“
14: „…, denn ich bleib immer auf den dreckigen Nutten sitzen./Ja, lutsch ihn schön. Kleine Drecksau.“
Titel 04, 09 und 18 („Gertrud 1 -3“) sind wiederum Textbeiträge, in denen eine Telefonsex- bzw. Kontaktanzeige verlesen wird, deren einziger Zweck die sexuelle Befriedigung darstellt. Dabei wird die ständige Verfügbarkeit der Anzeigenerstellerin „Gertrud“ durch Textzeilen wie 04:„Bring dein kleines, dreckiges Würstchen mit und steck’s mir tief rein, du Drecksack. Ich hab’s bitternötig, ’nen Mann kennen zu lernen“ und
09: „Wenn ihr mich nicht sofort befriedigt, mental, oral und oh, ich könnt mir selbst einen runterholen ihr Arschlöcher. Ruft an. Aber fix! Und bring deine scheiß Bratwurst mit und steck sie mir rein, bis mir die Mandeln kochen innerlich“ oder
18: „und mal schön mit´m Eisschrubber oben und unten übern Kitzler gefegt. Ihr Penner, jetzt mach ichs mir selber, du Sau“ deutlich.
Ferner werden auch sadomasochistische Praktiken in den Texten beschrieben und im Booklet bildlich dargestellt, wie die Zeichnung, auf der drei Mädchen mit heruntergelassenen Hosen an einen Tisch gelehnt stehen und von einer älteren Frau mit einem Stock auf das entblößte Gesäß geschlagen werden. Auch in den Liedertexten wird die Verbindung von Sexualität und Gewalt deutlich, so heißt es in Lied 02 („Fleischpeitsche“):
„Meine Fleischpeitsche ist ein Mordsriemen/ lass ich dich spüren, mit schmerzhaften Striemen“
Diese Darstellungen verletzen in extremem Maß die Würde der Frau und zeichnen ein menschenverachtendes Bild. Jugendlichen Zuhörern wird in diesen Texten ein Frauenbild dargeboten, das ausnahmslos negativ und herabwürdigend ist. Es steht dem in der Gesellschaft vorherrschenden Erziehungsziel diametral entgegen, Kindern und Jugendlichen die Achtung gegenüber ihren Mitmenschen und gegenseitigen Respekt zu vermitteln und sie auf diese Weise für gleichberechtigte und liebevolle Partnerschaften stark zu machen. Texte wie diese führen dazu, dass männliche Jugendliche, insbesondere solche aus autoritär-patriarchalisch geprägtem Umfeld, den in den Liedern propagierten verachtenden Umgang mit Frauen noch weniger in Frage stellen oder in ihr eigenes Verhalten übernehmen. Auf der anderen Seite werden jugendliche Zuhörerinnen, darunter diejenigen, die aus ihrem sozialen Umfeld eine Herabwürdigung von Frauen bzw. Gewalt gegen Frauen bereits kennen oder erleiden, in ihrem Selbstwertgefühl weiter herabgestuft. Es besteht die Gefahr, dass sich bei ihnen eine Leidensbereitschaft verstärkt, aufgrund derer sie die Schlechtbehandlung ihrer Person, Gewaltzufügung oder sexuelle Übergriffe ohne Gegenwehr - weiter - hinnehmen.
Dass diese Verknüpfung von Sex und Gewalt besonders jugendgefährdend ist, beweisen folgende Forschungsergebnisse:
„Außerdem ist anzunehmen, dass die ständige Verknüpfung von sexuellen und aggressiven Darstellungen die Gefahr einer Erotisierung von Gewalt in sich birgt. Der fortgesetzte Konsum von Filmen dieses Genres könnte damit zur Entstehung eines äußerst bedenklichen Phänomens beitragen, das in jüngster Zeit experimentell bestätigt wurde: Nicht nur sexuell-aggressive Darstellungen, sondern auch solche, die nicht sexuelle Gewalt zum Ausdruck bringen, wirken auf eine bestimmte Personengruppe der männlichen Normalbevölkerung erotisierend und lösen sexuelle Reaktionen aus.“
(Malamuth, Check & Briere, 1986, in: Henner Ertel: Erotika u. Pornographie, München 1990, S. 17f).
„Während einer von uns (Seymour Feshbach) zu einer Minderheit gehört, die die Auswirkungen der Gewaltdarstellungen am Bildschirm, sowie sie in letzter Zeit beschrieben wurden, für weit übertrieben hält, teilen wir die Ansicht, dass die Darstellung von Gewalt in Erotica Schaden anrichten könnte. Im Gegensatz zu den typischen Gewaltszenen im Fernsehen ist die pornographische Gewaltanwendung nicht integraler Bestandteil eines größeren dramatischen Themas. Vielmehr ist die Gewaltanwendung in erotischen Situationen selbst das Thema. Manchmal ähneln diese Darstellungen der Erotik sogar einem gebrauchsanweisungsartigen Lehrfilm. Darüber hinaus schafft das Nebeneinander von Gewalttätigkeit und sexueller Erregung und Befriedigung eine seltene Gelegenheit für die Konditionierung von gewaltsamen Reaktionen auf erotische Reize. Die Botschaft, dass Schmerz und Erniedrigung „Spaß“ machen können, ermutigt dazu, die Hemmungen gegen Vergewaltigungen fallen zu lassen.
Die Frage, wann und wie erotisches Material kontrolliert und zensiert werden soll erfordert jedoch mehr als nur psychologische Betrachtungen. Als Psychologen würden wir öffentliche Bemühungen unterstützen, die den Zugang zu gewalttätigen Erotica auf solche Erwachsene beschränken, die sich der Natur des Materials voll bewußt sind und sich wissentlich und bewußt für ihren Kauf entschieden haben.“
(Seymour Feshbach u. Neal Malamuth in: Sex und Gewalt Psychologie heute, Heft 2, Februar 1979)
Auch finden sich Textzeilen, in denen explizit Fetischismus-Sexualpraktiken beschrieben werden, die nach Ansicht des Gremiums eindeutig in die Erwachsenendomäne gehören. So beschreibt Titel 10 („Strenge Windelerziehung“) detailliert einen Windelfetischsten. Auch hier wird der Mensch als Sexualobjekt dargestellt. Dies wird deutlich an Textzeilen wie „Betrete ich die Kammer legt sie mich zurück auf den Tisch/ Fängt sie an, mich zu säubern, komme ich gleich unbeschreiblich drauf/ und meine Fritte steht nach oben, bin schon kurz vorm Überlauf/ Strenge Windelerziehung macht mich unendlich heiß/ …/ Ich knie splitternackt vor ihr, die Beine extrem weit gespreizt/“.
und „…ich brauch dominanten Sex, devot und ungefährlich/ …/ meine Domina, in Leder ist sie richtig hart zu mir/ …/ Strenge Windelerziehung macht mich unendlich heiß/ Strenge Windelerziehung macht mich unendlich geil/“
Schließlich wird in Titel 14 „Popp-Song“ der Gruppensex verherrlicht:„Und jetzt singt der ganze Puff noch mal hier mit: Wir wollen poppen, poppen, …/ Wir wollen lecken, lecken, …/ Wir wollen fummeln, fummeln, …/ Wir wollen bumsen, bumsen, /…, denn ich bleib immer auf den dreckigen Nutten sitzen.“
Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.
Die Entscheidung über eine Listenaufnahme erfordert vorliegend vom 12er-Gremium eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage, wie sich das Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG auf die zweifelsfrei zu bejahende Jugendgefährdung auswirkt.
Das Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist grundsätzlich in allen Entscheidungen der Bundesprüfstelle zu beachten. Nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als „freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen“. Ohne Zweifel werden die Lieder der CD von der Kunstfreiheit umfasst, denn auch die Verwendung eines jugendgefährdenden Themas steht dem Künstler im Rahmen dieses Grundrechts zu.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, 1471 ff.) hat jedoch auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG. Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen und festzustellen, welchem der beiden Rechtsgüter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.
Die Interpreten der Gruppe A.O.K stellen in den Liedertexten u.a. auch das Alltagsleben, das sich zum großen Teil in Frankfurt und Umgebung abspielt, dar. Insofern geben viele Textpassagen wie z.B. Titel 13 (Speak hessisch or die) den in der Großstadt häufig üblichen rauen Umgangston wieder. Diesen Liedern ist ein authentisches Element durchaus zu entnehmen.
Lied Nr. 06 („Rockstars oder Motörboot“) beinhaltet nach Ansicht des Gremiums zwar ein derb-zotiges Vokabular („Hab ´nen dicken Lederschwanz“), stellt sich jedoch im wesentlichen als Parodie auf einen alternden Rockstar dar, weshalb das Gremium hier der Kunstfreiheit den Vorrang vor den Belangen des Jugendschutzes einräumt.
Hinsichtlich des Liedes Nr. 08 („Marihuana“), hat das Gremium festgestellt, dass vorliegend Drogenkonsum mit dem Stilmittel der Ironie kritisch beleuchtet und keinesfalls verherrlicht wird. Der Interpret stellt sich durchweg negativ als Konsument von Marihuana dar und wird infolge übermäßigen Drogenkonsums schließlich von der Polizei verhaftet. Dieser Liedtext zeigt auf ironische Art und Weise die negativen Folgen von Drogenkonsum auf. Die Ironie und die negativen Folgen des Drogenkonsums sind hier auch für jugendliche Hörerinnen und Hörer deutlich wahrzunehmen. Auch Lied Nr. 16 („Assialkisexidrogi“) wurde im Hinblick auf die beschriebene Suchtproblematik (Drogen-, Alkohol- und Sexsucht) vom Gremium kritisch gesehen, letztlich jedoch eher als eine Parodie auf Süchte im Allgemeinen gewertet.
Ganz im Gegensatz zu diesen eher kritischen Texten ist den bereits als jugendgefährdend benannten Liedern ein kritisches Element nicht zu entnehmen bzw. nicht in einer für die Abwägung relevanten Deutlichkeit. Es ist grundsätzlich bei der Abwägung der Rechtsgüter Kunstfreiheit und Jugendschutz zu prüfen, ob eine durch die künstlerische Bearbeitung erfolgte „Brechung“ tatsächlich auch für Jugendliche erkennbar wird. Nach Ansicht des Gremiums finden sich in diesen zum Teil bereits im Bereich der Pornographie angesiedelten, unsittlichen und frauendiskriminierenden Texten keine Anhaltspunkte für Ironie oder Satire bzw. würde diese Art der „Ironie“ nicht von durchschnittlichen Jugendlichen verstanden.
Die Aussagen der Texte variieren zwischen humoristischen und unsittlichen Beschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend einzustufen ist. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die CD auf nennenswerte Kritik gestoßen wäre. Dies ergibt sich auch aus den wenigen Rezensionen in den einschlägigen Internetforen, die das Album überwiegend negativ bewerten, wenngleich auch einige wenige Titel positiv bewertet wurden.
Dem gegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung auf Grund der unsittlichen und zum Teil pornographischen Textpassagen erheblich ist. Sie geht daher von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem Kunstgehalt aus.
Auch die Abwägung zwischen dem Jugendschutz und dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG führt zu keinem anderen Resultat. Die in den Entscheidungsgründen zitierten Textpassagen bestimmter Lieder überschreiten das Maß dessen, was Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden darf. Denn diese Texte stellen sich nach Auffassung des 12er-Gremiums lediglich als eine selbstzweckhafte Aneinanderreihung von derben, diskriminierenden und sexualbezogenen Wörtern dar. Auf Grund der Schwere der von den Texten ausgehenden Jugendgefährdung muss nach Auffassung des Gremiums hinsichtlich der hier einzeln zitierten Lieder das Recht auf freie Meinungsäußerung bei der Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes zurücktreten. Insgesamt war daher eine Listenaufnahme der CD auszusprechen.
Ein Fall von geringer Bedeutung gemäß § 18 Abs. 4 JuSchG konnte wegen der Schwere der von der CD ausgehenden Jugendgefährdung nicht angenommen werden. Darüber hinaus liegen Angaben über den Umfang des Vertriebes, die die Annahme eines Falles von geringer Bedeutung begründen könnten, nicht vor. Es ist weder gesetzliche Aufgabe der Bundesprüfstelle noch ihr de facto überhaupt möglich, verlässliche Daten und Fakten über die Vertriebslage der CD, die ausschließlich der Verfahrensbeteiligten bekannt ist, zu ermitteln. Angesichts heutiger technischer Vervielfältigungsmöglichkeiten kann auch nicht von einem nur geringen Verbreitungsgrad ausgegangen werden.
Die oben zitierten Lieder des Tonträgers sind jugendgefährdend, verletzen jedoch nach Auffassung des 12er-Gremiums keine der in § 18 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG genannten Strafrechtsvorschriften. Die CD war daher in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien einzutragen.
Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
Abs. 1 Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
gänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
macht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
kündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.
Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
sen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Eine Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.